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1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen ; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 AGB Gesetz i.V.M. § 14 bürgerliches Gesetzbuch.
2. Abweichende Bedingungen des Käufers, die Ligier Deutschland GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn Ligier Deutschland GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluß und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst, ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland . Die Anwendung eines einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN Kaufrechtes, sind ausgeschlossen.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile läßt die Wirksamkeit bei übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet , eine unwirksame Bestimmung durch eine, ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
5. Erfüllungsort, für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschl. der Zahlungspflicht, ist der Sitz von Ligier Deutschland GmbH in Kirchardt.
6. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz von Ligier Deutschland GmbH zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Ligier Deutschland GmbH ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder einer Niederlassung des Käufers zuständig ist.
1. Vertragsangebote von Ligier Deutschland GmbH sind freibleibend
2. Für den Umfang der vertraglich geschulten Leistung, ist ausschließlich die Auftragsbestätigung/Rechnung von Ligier Deutschland GmbH maßgebend.
3. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikationen und der Bauart, behält sich Ligier Deutschland GmbH auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinaus gehenden Änderungsvorschlägen von Ligier Deutschland GmbH einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
4. Teillieferungen sind zulässig.
5. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung/Rechnung zu Grunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1. Die Preise für Ersatzteile gelten ab Zentralersatzteillager Belgien, sofern diese nicht von Kirchardt aus geliefert werden können, ausschließlich der Verpackung und sonstiger Transport- und Versandspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Käufer, Kraft zwingender gesetzlicher Regelungen, dazu verpflichtet ist.
Die Preise für Fahrzeuge gelten ab Kirchardt bzw. ab Beringen (Belgien) je nach Auslieferungsort ausschließlich der Transportspesen. Die Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne daß eine Lieferungsverzögerung von Ligier Deutschland GmbH zu vertreten ist, kann Ligier Deutschland GmbH den Preis, unter Berücksichtigung eintretender Material-Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von Ligier Deutschland GmbH zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Käufer berechtigt, von Vertrag zurück zu treten.
3. Berücksichtigt Ligier Deutschland GmbH Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
4. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist, werden unter Vorbehalt der Geltendmachung, weiter gehende Ansprüche, Zinsen in Höhe von 6% über den jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterläßt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie bei Einritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Ligier Deutschland GmbH liegen, z. B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel e. t. c. Auch vom Käufer veranlaßte Änderungen der gelieferten Waren, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
Die Gefahr geht auf den Käufer über , sobald Ligier Deutschland GmbH die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
1. Ligier Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor .Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Ligier Deutschland GmbH erfüllt sind.
2. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen, tritt er hiermit Ligier Deutschland GmbH bereits ab.
3. Wird die Ware (Ersatzteile) be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von Ligier Deutschland GmbH gelieferten Ware entspricht.
4. Übersteigt der Wert sämtlicher für Ligier Deutschland GmbH bestehenden Sicherheiten, die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird Ligier Deutschland GmbH auf Verlangen des Käufers, Sicherheiten nach Wahl von Ligier Deutschland GmbH freigeben.
5. Ligier Deutschland GmbH ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurück zu treten.
1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt , soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, Ligier Deutschland GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die Paragraphen 377 ff.HGB.
2. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl von Ligier Deutschland GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl, Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
3. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus den zugesicherten Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Ligier Deutschland GmbH
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Ligier Deutschland GmbH oder des Fehlens schriftlicher zugesicherter Eigenschaften.
Kirchardt, den 20 Oktober 2001
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