Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?
Prüfen Sie Ihre Mobilitätsmöglichkeiten sorgfältig
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann den Alltag erheblich erschweren – insbesondere für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zu wichtigen Terminen. Ein Mopedauto wird in diesem Zusammenhang häufig als mögliche Alternative betrachtet. In Deutschland gelten dafür jedoch klare rechtliche Voraussetzungen.

Darf man nach einem Fahrerlaubnisentzug ein Mopedauto fahren?
Ein Ligier Mopedauto der Klasse L6e darf in Deutschland nicht ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren werden. Erforderlich ist mindestens der Führerschein Klasse AM.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, betrifft dies grundsätzlich auch die darin enthaltene Klasse AM. Ein Mopedauto darf dann nicht automatisch gefahren werden.
Auch bei einem zeitlich begrenzten Fahrverbot ist entscheidend, ob es für alle Kraftfahrzeuge oder nur für bestimmte Fahrzeugarten ausgesprochen wurde. Maßgeblich sind immer die konkrete behördliche oder gerichtliche Entscheidung und die darin genannten Einschränkungen.
Erst prüfen, dann fahren
Bevor Sie ein Mopedauto nutzen, sollten Sie sich von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder einer fachkundigen Rechtsberatung schriftlich bestätigen lassen, dass Sie weiterhin über eine gültige Fahrerlaubnis Klasse AM verfügen.
Fahren Sie nicht allein aufgrund der Annahme, dass für ein 45-km/h-Auto kein Führerschein erforderlich sei. Diese häufig verwendete Bezeichnung ist für Deutschland rechtlich irreführend.
Mobilität nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Sobald Sie wieder über eine gültige Fahrerlaubnis Klasse AM oder eine andere entsprechende Fahrerlaubnisklasse verfügen, kann ein Ligier Mopedauto eine praktische Lösung für Ihre täglichen Wege sein.
Die kompakten Fahrzeuge sind einfach zu bedienen, wendig und mit Diesel- oder Elektroantrieb erhältlich. Je nach Modell stehen Servolenkung, Rückfahrkamera, Klimaanlage und moderne Multimediaausstattung zur Verfügung.
Unser deutsches Händlernetz unterstützt Sie bei der Wahl des passenden Modells. Die rechtliche Prüfung Ihrer persönlichen Fahrerlaubnissituation muss jedoch vor einer Probefahrt oder Fahrzeugübernahme erfolgen.